Antrag Verdienste
Personen können mit entsprechender Begründung für unterschiedliche Auszeichnungen vorgeschlagen werden. Die Zahl der möglichen Auszeichnungen innerhalb eines Jahres für eine Person und die Zahl der Auszeichnungen selbst sind limitiert.
Zudem haben für bestimmte insbesondere sehr hohe Auszeichnungen nur bestimmte Gremien und Funktionsträger Vorschlagsrecht.
HINWEIS!
Die Statusten des BTSK (Grüne Mappe) regeln die Vergabe von Auszeichnungen (Vorschlagsrecht, Limitierungen, Regeln ...).
Bitte prüft unbedingt vor Antragstellung, ob der Antrag statutengemäß ist.
Wir wollen Ablehnungen und den damit verbundenen Zeitaufwand für die Bewilligungsinstanzen möglichst vermeiden!
WICHTIG!
Es können nur Personen für Auszeichnungen vorgeschlagen werden, die bereits im System erfasst sind und eine Mitgliedschaft haben, da die Auszeichnung im System vermerkt werden soll.
Ist die vorzuschlagende Person nicht im System, muss sie z.B. als außerordentliches Mitglied anlegt werden! Handelt es sich um eine Person öffentlichen Interesses (Würdenträger, Politische Ämter ...), muss auf jeden Fall zur Abstimmung der Interessen der Bund informiert werden.
Die Bewilligung erfolgt abhängig von der antragstellenden Organisation in mehreren Instanzen.
a. Eingabe Kompanie
b. Erstinstanz Batallionskommandat / Talschaftskommandant
c. Zweitinstanz Viertelkommandant
d. Abwicklung und Bestätigung druch Bund / Kanzlei
Schritt 1: Antrag im Namen der Organisation
Alle Anträge erfolgen ausnahmslos im Namen der Organisationseinheit, mit der der Benutzer den Antrag bearbeitet.
Schritt 2: Wahl einer Person und Mitgliedschaft
Die Person muss im System bereits erfasst sein.
Das System liefert anhand der Sucheingaben mögliche Personen mittels Ähnlichkeitsabfrage. Die passende Person ist zu wählen.
Ist die Person nicht im System erfasst, muss sie im Vorhinein neu angelegt werden.
Zu Person muss auch die Mitgliedschaft gewählt werden. Eine Person kann ja auch neben der Stammmitgliedschaft in einer Kompanie auch in einem Gremium Mitglied sein. Dabei ist zu entscheiden im Rahmen welcher Mitgliedschaft die Verdienste gewürdigt werden sollen.
Schritt 3: Begründung des Antrages
Auszeichnungen müssen hinreichend begründet werden und wenn möglich durch einen Beschluss eines Gremiums authorisiert sein.
Ein Beschluss eines Gremiums (z.B. Vorstand einer Kompanie ist ein gewichtiges Argument) Diese Informationen sind wesentlich für die Beurteilung durch die Bewilligungsinstanzen!
Schritt 4: Konfiguration des Ablaufs
Das geplante Vereihdatum (Gültigkeit) und die notwendigen Artikel müssen gewählt werden. Diese Informationen sind für die Abwicklung des Antrages durch die Kanzlei wichtig (Bestellung und Erstellung der Urkunde).
Schritt 5: Absenden des Antrages
Schritt 6: Bearbeitung und Bewilligung des Antrages
Bearbeitung und Bewilligung 1. Instanz (Batallionskommandat / Talschaftskommandant)
Schritt 7: Bearbeitung und Bewilligung des Antrages
Bearbeitung und Bewilligung 2. Instanz (Viertelkommandant) -> Automatischer Eintrag der Auszeichnung beim Mitglied
Schritt 8: Bestätigung und Abwicklung des Antrages
(Urkunde ... Bestellung) durch Bund / Kanzlei
Schritt 9: Verständigung des Antragstellers
über die erfolgte Auszeichnung (Einsicht Status offene bzw. abgeschlossene Aufgaben)
HINWEIS!
Erfolgt ein Antrag durch Gremiem, die einer Bewilligungsinstanz entsprechen oder hierachisch höher angesiedelt ist, werden Instanzen im Sinne eines beschleunigten Verfahrens übersprungen. Die betroffenen Organisationen insbesondere die Stammkompnanien sollten aber eingebunden und entsprechend informiert werden.
Zudem haben für bestimmte insbesondere sehr hohe Auszeichnungen nur bestimmte Gremien und Funktionsträger Vorschlagsrecht.
HINWEIS!
Die Statusten des BTSK (Grüne Mappe) regeln die Vergabe von Auszeichnungen (Vorschlagsrecht, Limitierungen, Regeln ...).
Bitte prüft unbedingt vor Antragstellung, ob der Antrag statutengemäß ist.
Wir wollen Ablehnungen und den damit verbundenen Zeitaufwand für die Bewilligungsinstanzen möglichst vermeiden!
WICHTIG!
Es können nur Personen für Auszeichnungen vorgeschlagen werden, die bereits im System erfasst sind und eine Mitgliedschaft haben, da die Auszeichnung im System vermerkt werden soll.
Ist die vorzuschlagende Person nicht im System, muss sie z.B. als außerordentliches Mitglied anlegt werden! Handelt es sich um eine Person öffentlichen Interesses (Würdenträger, Politische Ämter ...), muss auf jeden Fall zur Abstimmung der Interessen der Bund informiert werden.
Die Bewilligung erfolgt abhängig von der antragstellenden Organisation in mehreren Instanzen.
a. Eingabe Kompanie
b. Erstinstanz Batallionskommandat / Talschaftskommandant
c. Zweitinstanz Viertelkommandant
d. Abwicklung und Bestätigung druch Bund / Kanzlei
Schritt 1: Antrag im Namen der Organisation
Alle Anträge erfolgen ausnahmslos im Namen der Organisationseinheit, mit der der Benutzer den Antrag bearbeitet.
Schritt 2: Wahl einer Person und Mitgliedschaft
Die Person muss im System bereits erfasst sein.
Das System liefert anhand der Sucheingaben mögliche Personen mittels Ähnlichkeitsabfrage. Die passende Person ist zu wählen.
Ist die Person nicht im System erfasst, muss sie im Vorhinein neu angelegt werden.
Zu Person muss auch die Mitgliedschaft gewählt werden. Eine Person kann ja auch neben der Stammmitgliedschaft in einer Kompanie auch in einem Gremium Mitglied sein. Dabei ist zu entscheiden im Rahmen welcher Mitgliedschaft die Verdienste gewürdigt werden sollen.
Schritt 3: Begründung des Antrages
Auszeichnungen müssen hinreichend begründet werden und wenn möglich durch einen Beschluss eines Gremiums authorisiert sein.
Ein Beschluss eines Gremiums (z.B. Vorstand einer Kompanie ist ein gewichtiges Argument) Diese Informationen sind wesentlich für die Beurteilung durch die Bewilligungsinstanzen!
Schritt 4: Konfiguration des Ablaufs
Das geplante Vereihdatum (Gültigkeit) und die notwendigen Artikel müssen gewählt werden. Diese Informationen sind für die Abwicklung des Antrages durch die Kanzlei wichtig (Bestellung und Erstellung der Urkunde).
Schritt 5: Absenden des Antrages
Schritt 6: Bearbeitung und Bewilligung des Antrages
Bearbeitung und Bewilligung 1. Instanz (Batallionskommandat / Talschaftskommandant)
Schritt 7: Bearbeitung und Bewilligung des Antrages
Bearbeitung und Bewilligung 2. Instanz (Viertelkommandant) -> Automatischer Eintrag der Auszeichnung beim Mitglied
Schritt 8: Bestätigung und Abwicklung des Antrages
(Urkunde ... Bestellung) durch Bund / Kanzlei
Schritt 9: Verständigung des Antragstellers
über die erfolgte Auszeichnung (Einsicht Status offene bzw. abgeschlossene Aufgaben)
HINWEIS!
Erfolgt ein Antrag durch Gremiem, die einer Bewilligungsinstanz entsprechen oder hierachisch höher angesiedelt ist, werden Instanzen im Sinne eines beschleunigten Verfahrens übersprungen. Die betroffenen Organisationen insbesondere die Stammkompnanien sollten aber eingebunden und entsprechend informiert werden.